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   VGH Hessen, 17.03.1998 - 11 UE 957/96   

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https://dejure.org/1998,9711
VGH Hessen, 17.03.1998 - 11 UE 957/96 (https://dejure.org/1998,9711)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.03.1998 - 11 UE 957/96 (https://dejure.org/1998,9711)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. März 1998 - 11 UE 957/96 (https://dejure.org/1998,9711)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 611 BGB
    Rundfunkgebührenermittler haben keinen Arbeitnehmerstatus sondern sind selbständig Beliehene

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 02.10.1990 - 4 AZR 106/90

    Arbeitnehmerähnlichkeit eines Rundfunkgebührenbeauftragten

    Auszug aus VGH Hessen, 17.03.1998 - 11 UE 957/96
    Es hat dabei wiederum als wesentlich herausgestellt, dass der "Dienstnehmer" über den Umfang und Ablauf seines Arbeitseinsatzes selbst entscheiden könne und dies gerade für den Rundfunkgebührenbeauftragten im zugrunde liegenden Falle, der "an feste Arbeitszeiten nicht gebunden" war, bejaht (BAG, U. v. 02.10.1990 - 4 AZR 106/90 -, BAG 66, 95).

    Auch das Bundesarbeitsgericht hat es für wesentlich in diesem Zusammenhang erachtet, dass nach dem Vertrag für den Rundfunkermittler eine Vergütung während der Ausfallzeiten (Krankheit, Urlaub) nicht gezahlt wird (BAG, U. v. 02.10.1990 - 4 AZR 106/90 -, a.a.O.).

    Ein solches Rechtsverhältnis ist vom Typus her mit demjenigen eines Arbeitnehmers nicht vergleichbar (BAG, U. v. 02.10.1990 - 4 AZR 106/90 -, a.a.O.).

  • BGH, 11.03.1982 - I ZR 27/80

    Begriff der Vermittlungstätigkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 17.03.1998 - 11 UE 957/96
    Selbst die tatsächliche Bindung der Arbeitszeit an die Öffnungszeiten eines Kaufhauses spricht nicht für eine persönliche Abhängigkeit, wenn der Betreffende nicht durch Weisungen seines Auftraggebers gehalten ist, diese Zeiten persönlich einzuhalten (BGH, U. v. 11.03.1982 - I ZR 27/80 -, NJW 1982, 1757).

    Auch die Tatsache, dass der Kläger Gebühren auf der Grundlage der von ihm ermittelten, von Rundfunkteilnehmern nachzuentrichtenden Rundfunkgebühren erhielt - also eine provisionsähnliche Vergütung (was wiederum für eine selbständige Tätigkeit spricht, vgl. dazu BGH U. v. 11.03.1982 - I ZR 27/80 -, a.a.O. ) - und die Abrechnung der Vergütung nach Rechnungsstellung einschließlich Mehrwertsteuer erfolgte, spricht für eine Selbständigkeit des Rundfunkermittlers (Hueck, a.a.O., § 1 Rdnr. 33).

  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus VGH Hessen, 17.03.1998 - 11 UE 957/96
    Die Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation zeigt sich insbesondere darin, dass ein Arbeitnehmer hinsichtlich Zeit, Dauer und Ort der Ausführung seiner Arbeit einem umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt (BAG, U. v. 20.07.1994 - 5 AZR 627/93 -, DB 1994, 2502).

    Maßgeblich ist die objektive Zuordnung nach dem wirklichen Geschäftsinhalt ausweislich der getroffenen Vereinbarungen und der praktischen Durchführung des Vertrages (BAG, U. v. 20.07.1994 - 5 AZR 627/93 -, a.a.O.).

  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus VGH Hessen, 17.03.1998 - 11 UE 957/96
    Im Unterschied dazu hat das Bundesarbeitsgericht die Arbeitnehmereigenschaft bejaht, wenn der Betroffene, hier ein Rundfunksprecher und Übersetzer, durch einseitig von der Rundfunkanstalt aufgestellte Dienstpläne faktisch zur Erbringung seiner Dienstleistung zu bestimmten Arbeitszeiten verpflichtet ist (BAG, U. v. 30.11.1994 - 5 AZR 704/93 -, DB 1995, 1767).
  • BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 15/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Heranziehung der (selbständigen)

    Auszug aus VGH Hessen, 17.03.1998 - 11 UE 957/96
    Sie ist der Gegensatz zur persönlichen Freiheit z. B. des selbständigen Handelsvertreters, der seine Tätigkeit im Wesentlichen frei gestalten und seine Arbeitszeit selbst bestimmen kann, also ohne einen ihm von dem Unternehmer vorgeschriebenen Arbeitsplan tätig werden kann (BVerfG, B. v. 25.10.1977 - 1 BvR 15/75 -, NJW 1978, 365).
  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82

    Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter

    Auszug aus VGH Hessen, 17.03.1998 - 11 UE 957/96
    Diese Kriterien werden sowohl von der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zur Abgrenzung der Rechtsverhältnisse von Arbeitnehmern und u. a. von freien Mitarbeitern als auch in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen abhängig Beschäftigten und selbständig Tätigen zugrunde gelegt (BAG U. v. 13.01.1983 - 5 AZR 149/82 -, NJW 1984, 1985).
  • BFH, 14.12.1978 - I R 121/76

    Arbeitnehmereigenschaft - Rundfunkmitarbeiter

    Auszug aus VGH Hessen, 17.03.1998 - 11 UE 957/96
    Der Bundesfinanzhof hat in einer Grundsatzentscheidung zur Gewerbesteuerpflichtigkeit eines Rundfunkermittlers - allerdings unter Verweis darauf, dass der Begriff des Arbeitnehmers im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht unterschiedliche Gesichtspunkte enthalten kann - festgestellt, dass der Rundfunkermittler selbständig tätig ist, weil er örtlich und zeitlich über seine Arbeitskraft frei verfügen kann (BFH, U. v. 14.12.1978 - I R 121/76 -, BFHE 126, 311).
  • BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 580/77

    Rundfunkbeauftragter - Ermittlung von Schwarzhörern - Arbeitnehmer - Freie

    Auszug aus VGH Hessen, 17.03.1998 - 11 UE 957/96
    Auch das Bundesarbeitsgericht hat in einer einschlägigen Grundsatzentscheidung aus dem Jahre 1978 (U. v. 17.05.1978 - 5 AZR 580/77 -, AP 1978 (Nr. 28) BGB § 611 Abhängigkeit) entschieden, dass die Frage, ob ein Rundfunkbeauftragter Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter ist, davon abhänge, ob er nach Vertrag und praktischer Handhabung im Wesentlichen seine Tätigkeit frei gestalten und seine Arbeitszeit selbst bestimmen könne.
  • LAG Nürnberg, 25.02.1998 - 4 Sa 860/96

    Arbeitnehmerstatus: Abgrenzungskriterien - Versicherungsvertreter

    Auszug aus VGH Hessen, 17.03.1998 - 11 UE 957/96
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von dem Bevollmächtigten des Klägers in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat in den Prozess eingeführten Entscheidung des Arbeitsgerichts Nürnberg - 2 Ca 5646/95 -, die das Landesarbeitsgericht Nürnberg durch das Urteil in der Sache 4 Sa 860/96 durch Verweisung auf die Entscheidungsgründe des Ersturteils ebenso wie durch das Urteil vom 28. Februar 1998 - 4 Sa 670/97 - durch wörtliche Übernahme des erstinstanzlichen Urteils bestätigt hat.
  • LSG Saarland, 25.08.2010 - L 2 KR 3/09

    Sozialversicherungspflicht - Rundfunkgebührenbeauftragter - abhängige

    In diesem Sinne hätten auch alle sonstigen mit der Problematik beschäftigten Gerichtsbarkeiten entschieden; deren Entscheidungen seien zwar nicht bindend, beinhalteten jedoch klare Aussagen zu den wesentlichen Merkmalen wie Weisungsfreiheit eines Rundfunkbeauftragten usw. (vgl. nur hessischer VGH, Urteil vom 17.03.1998 - 11 UE 957/96; BAG, Urteil vom 26.05.1999 - 5 AZR 469/98; BFH, Urteil vom 27.06.1978 - VIII R 184/75).
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